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Visa für Thailand
Stand 01.01.2011
Einreise allgemein:
Kinderausweise oder Eintragungen der Kinder im elterlichen Reisepass
werden in Thailand nicht anerkannt. Vor der Landung in Thailand werden
von den Flugbegleitern folgende Formulare ausgehändigt:
Einreisekarte
Muster
Um Schwierigkeiten bei der Einreise zu vermeiden, sollte diese Karte
vollständig ausfüllt werden. Sie wird bei der Passkontrolle genau
überprüft. Um Wartezeiten und Problemen vorzubeugen, sollte bei einem
Verlust der Einreisekarte, rechtzeitig vor der Abreise das Immigration
Büro aufgesucht werden. Da die Karte von den Beamten eingeheftet wird,
sollte dies ohnehin nur selten passieren.
Zollerklärung
Muster
Früher wurde im Flugzeug ein Formular zur Zollerklärung ausgegeben,
welches dann später beim Verlassen des Flughafens wieder eingesammelt
wurde. Inzwischen verzichtet der Zoll auf dieses Formular.
Selbstverständlich sind Sie trotzdem verpflichtet zu verzollende Ware,
wie überall auf der Welt, beim Zoll anzugeben. Auch in Thailand wird das
Gepäck stichprobenweise überprüft.
Minderjährige ohne Elternbegleitung
Minderjährige ohne elterliche Begleitung sollten auf jeden Fall ein
Visum einholen. Zudem ist dem Minderjährigen ein schriftliches
Einverständnis der Eltern (in Englisch) mitzugeben. Dieses Schreiben
sollte von der Botschaft des Heimatlandes legalisiert werden.
Einreise ohne Visa:
Voraussetzung:
-
Rückflug- oder
Weiterflugticket,
-
Reisepass
mindestens noch 6 Monate Jahr gültig,
-
Schweizer und
EU-Bürger
Kinderpass wird nicht anerkannt,
Ausstellung: Einreisestempel beim Passieren der Grenze
Aufenthaltsdauer: 30 Tage für Schweizer und EU-Bürger
Hinweis: Ab dem 1. Oktober 2006 sind nach der Einreise ohne Visum
später nur noch zwei Wiedereinreisen hintereinander zulässig. Innerhalb
eines halben Jahres ist so also nur noch ein Aufenthalt von maximal 3x30
Tagen möglich. [mehr]
Touristen-Visa
Ausfüllmuster
Formulardownload von:
Thai Botschaft Berlin
Thai Konsulat Zürich
Thai Konsulat Basel
Thai Konsulat Salzburg
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Ausstellung: nur
in Botschaften und Konsulaten außerhalb Thailands
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Aufenthaltsdauer:
60 Tage (je. Einreise)
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Gültigkeitsdauer:
Einreise muss innerhalb von 90 Tagen nach Ausstellung erfolgen.
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Verlängerung: 1 x
30 Tage und dann 1 x 14 Tage
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Mehrfacheinreise:
Anzahl der gewünschten Einreisen angeben
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Gebühren: 1000
Baht
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Non-Immigrant-90 Tage-Visa
Ausfüllmuster
Formulardownload von:
Thai Botschaft Berlin
Thai Konsulat Zürich
Thai Konsulat Basel
Thai Konsulat Sazburg
Type O: mit Thai verheiratet (Heiratsurkunde)
bzw. Rentner (Rentenbescheinigung)
Type B: Geschäftsleute
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Ausstellung:
nur in Botschaften und Konsulaten außerhalb Thailands
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Aufenthaltsdauer:
90 Tage (je Einreise)
-
Gültigkeitsdauer:
Einreise muss
innerhalb der 90 Tagen erfolgen.
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Verlängerung:
Type O: 1 x 14 Tage (mehrfache Verlängerung seit März 2000 abgeschafft)
Type B: mehrere Verlängerungen immer noch möglich
Mehrfacheinreise:
als
„Multiple Entry Visa“ beantragen
Gebühren: 1 Einreise = 2000 Baht, Mehrfacheinreise = 5000 Baht
Non-Immigrant-Jahres-Visa Type B-A
Ausfüllmuster
Formulardownload
Voraussetzung:
gültiges 90 Tage-Non-Immigrant-Visum (vor Abreise einholen)
Rentner ab 50 Jahre:
800 000 Baht auf thailändischem Konto oder ausreichende Rente bzw.
Pension
oder mit Thai verheiratet (Achtung Änderung
Juli 2004):
400 000 Baht auf thailändischem Konto oder ausreichendes monatliches
Einkommen. von 40 000 Baht gefordert.
Ein niedrigeres Bankguthaben zusammen mit einem
niedrigerem Einkommen ist auch möglich. Die Festlegung liegt weitgehend
im Ermessen des Beamten. Für Antragsteller die ihr Jahresvisum vor 1997
mit niedrigeren Beträgen erhalten haben , gelten weiterhin diese
niedrigeren Werte. Für Geschäftsleute mit hohem Anlagevermögen gelten
spezielle Bestimmungen.
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Ausstellung:
nur
bei der Ausländer Behörde (Immigration Büro) in Thailand
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Aufenthaltsdauer:
365 Tage
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Ausreise aus
Thailand:
„Re-Entry Permit“ beantragen (sonst verfällt Jahresvisum)
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Gebühren:
1900 Baht
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Meldepflicht
Muster Formulardownload
Inhaber eines Jahresvisums, müssen sich alle 90 Tage auf der Immigration
melden und ein Meldeformular ausfüllen. Eine Nichtbeachtung kann hohe
Strafen nach sich ziehen. Die 90 Tage-Frist berechnet sich von der
Einreise. Oft haben Ausländer vom letzten Besuch der Immigration
gerechnet, und dann saftige Strafen bezahlt, weil die Frist
überschritten war. Lassen Sie sich daher am Besten vom Beamten immer den
nächsten Termin geben.
Re-Entry Permit
Muster Formulardownload
Besitzer eines Jahresvisa müssen vor einer Ausreise ein “Re-Entry
Permit” beantragen. Ohne diese Beantragung verfällt das Jahresvisa.
Gebühren: 1000 Baht, Mehrfacheinreise 3800 Baht
Residence Permit
Voraussetzung:
Nach 3 erteilten Jahresvisa kann ein dauerhaftes Residence Permit
beantragt werden. Für Geschäftsleute mit hohem Anlagevermögen gelten
spezielle Bestimmungen.
Ausstellung:
nur bei
der Ausländer Behörde (Immigration Büro) in Bangkok.
Jährlich wird neu ein Abgabezeitpunkt für die Beantragung festgelegt.
Aufenthaltsdauer:
dauerhaft
Ausreise aus Thailand:
„Re-Entry Permit“ beantragen (sonst
verfällt Dauer-Visum)
Gebühren:
1) 7600 Baht für Beantragung
2) nach positivem Bescheid: 191 400 Baht bzw. 95 700 Baht wenn mit Thai
verheiratet
Auskünfte beim örtlichen Immigration Büro oder
in Bangkok:
Bangkok, Soi Suan Plu, Sathorn District, Bangkok 10120, Sektion 1, Sub
Division 1, Immigration Division 1, Zimmer 301, Tel. (02) 2373117 oder
2873101
Hinweis
Bei Einreise Stempel kontrollieren
Kontrollieren Sie unbedingt direkt bei der Passkontrolle den soeben
eingefügten Stempel. Zu diesem Zeitpunkt sind Fehler noch problemlos
abzuändern. Wenn zum Beispiel bei einem Non-Immigrant-Visa irrtümlich
nur ein 60 Tage Stempel eingesetzt wurde, ist später mit Scherereien zu
rechnen.
Overstay
Vermeiden Sie unbedingt die Aufenthaltsdauer Ihres Visums zu
überschreiten. Ein einzelner Tag wird bei der Ausreise evtl. noch
toleriert. Für jeden überschrittenen Tag wird, bei der Ausreise, eine
Gebühr von 500 Baht fällig. Mitte März 2006 wurde diese Strafe von 200
auf 500 Baht erhöht. Im Reisepass wird ein Eintrag gemacht, der bei
späteren Visaanträgen zu Problemen führen kann. Wenn Sie bei einer
Polizeikontrolle mit abgelaufenem Visum angetroffen werden, können Sie
mit Haft und Abschiebung rechnen. Längerfristige Überschreitungen führen
zu hohen Geldstrafen bzw. Haftstrafen.
Umgangsformen
Bei allen Behördengängen sind korrekte Kleidung und ein freundlicher
Umgangston anzuraten.
Krankheit
Wenn Sie durch Krankheit oder Unfall nicht in der Lage sind die Laufzeit
Ihres Visums einzuhalten, müssen Sie ein ärztliches Attest vorweisen.
Bescheinigungen von staatlichen Krankenhäusern werden von der
Ausländerbehörde anerkannt. Bei Privatkliniken wird gegebenenfalls eine
Bestätigung durch eine staatliche Klinik gefordert.
Online Formulare
http://www.immigration.go.th/nov2004/en/base.php?page=download
Die Immigration Police bietet viele Formulare zum Herunterladen an. Da
sie im Wordformat vorliegen, können Sie am PC ausgefüllt und
anschliessend ausgedruckt werden.
Links
Thai Immigration Police:
http://www.immigration.go.th
(thai/englisch)
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