Visa für Thailand

 

Stand 01.01.2011

 

Einreise allgemein:
Kinderausweise oder Eintragungen der Kinder im elterlichen Reisepass werden in Thailand nicht anerkannt. Vor der Landung in Thailand werden von den Flugbegleitern folgende Formulare ausgehändigt:

 

Einreisekarte Muster
Um Schwierigkeiten bei der Einreise zu vermeiden, sollte diese Karte vollständig ausfüllt werden. Sie wird bei der Passkontrolle genau überprüft. Um Wartezeiten und Problemen vorzubeugen, sollte bei einem Verlust der Einreisekarte, rechtzeitig vor der Abreise das Immigration Büro aufgesucht werden. Da die Karte von den Beamten eingeheftet wird, sollte dies ohnehin nur selten passieren.

 

Zollerklärung Muster
Früher wurde im Flugzeug ein Formular zur Zollerklärung ausgegeben, welches dann später beim Verlassen des Flughafens wieder eingesammelt wurde. Inzwischen verzichtet der Zoll auf dieses Formular. Selbstverständlich sind Sie trotzdem verpflichtet zu verzollende Ware, wie überall auf der Welt, beim Zoll anzugeben. Auch in Thailand wird das Gepäck stichprobenweise überprüft.

 

Minderjährige ohne Elternbegleitung
Minderjährige ohne elterliche Begleitung sollten auf jeden Fall ein Visum einholen. Zudem ist dem Minderjährigen ein schriftliches Einverständnis der Eltern (in Englisch) mitzugeben. Dieses Schreiben sollte von der Botschaft des Heimatlandes legalisiert werden.

 

Einreise ohne Visa:
Voraussetzung:

  • Rückflug- oder Weiterflugticket,
  • Reisepass mindestens noch 6 Monate Jahr gültig,
  • Schweizer und EU-Bürger

Kinderpass wird nicht anerkannt,

Ausstellung: Einreisestempel beim Passieren der Grenze
Aufenthaltsdauer: 30 Tage für Schweizer und EU-Bürger

Hinweis: Ab dem 1. Oktober 2006 sind nach der Einreise ohne Visum später nur noch zwei Wiedereinreisen hintereinander zulässig. Innerhalb eines halben Jahres ist so also nur noch ein Aufenthalt von maximal 3x30 Tagen möglich. [mehr]

 

Touristen-Visa    Ausfüllmuster       

Formulardownload von:
Thai Botschaft Berlin   Thai Konsulat Zürich   Thai Konsulat Basel   Thai Konsulat Salzburg

  • Ausstellung: nur in Botschaften und Konsulaten außerhalb Thailands
  • Aufenthaltsdauer: 60 Tage (je. Einreise)
  • Gültigkeitsdauer: Einreise muss innerhalb von 90 Tagen nach Ausstellung erfolgen.
  • Verlängerung: 1 x 30 Tage und dann 1 x 14 Tage
  • Mehrfacheinreise: Anzahl der gewünschten Einreisen angeben
  • Gebühren: 1000 Baht

Non-Immigrant-90 Tage-Visa Ausfüllmuster

Formulardownload von:
Thai Botschaft Berlin   Thai Konsulat Zürich   Thai Konsulat Basel   Thai Konsulat Sazburg

Type O: mit Thai verheiratet (Heiratsurkunde) bzw. Rentner (Rentenbescheinigung)
Type B: Geschäftsleute

  • Ausstellung: nur in Botschaften und Konsulaten außerhalb Thailands
  • Aufenthaltsdauer: 90 Tage (je Einreise)
  • Gültigkeitsdauer: Einreise muss innerhalb der 90 Tagen erfolgen.

Verlängerung:
Type O: 1 x 14 Tage (mehrfache Verlängerung seit März 2000 abgeschafft)
Type B: mehrere Verlängerungen immer noch möglich

 

Mehrfacheinreise:

 als „Multiple Entry Visa“ beantragen
Gebühren: 1 Einreise = 2000 Baht, Mehrfacheinreise = 5000 Baht

 

Non-Immigrant-Jahres-Visa Type B-A Ausfüllmuster   Formulardownload


Voraussetzung:

gültiges 90 Tage-Non-Immigrant-Visum (vor Abreise einholen)

 

Rentner ab 50 Jahre:
800 000 Baht auf thailändischem Konto oder ausreichende Rente bzw. Pension

oder mit Thai verheiratet (Achtung Änderung Juli 2004):
400 000 Baht auf thailändischem Konto oder ausreichendes monatliches Einkommen. von 40 000 Baht gefordert.

Ein niedrigeres Bankguthaben zusammen mit einem niedrigerem Einkommen ist auch möglich. Die Festlegung liegt weitgehend im Ermessen des Beamten. Für Antragsteller die ihr Jahresvisum vor 1997 mit niedrigeren Beträgen erhalten haben , gelten weiterhin diese niedrigeren Werte. Für Geschäftsleute mit hohem Anlagevermögen gelten spezielle Bestimmungen.

  • Ausstellung: nur bei der Ausländer Behörde (Immigration Büro) in Thailand
  • Aufenthaltsdauer: 365 Tage
  • Ausreise aus Thailand: „Re-Entry Permit“ beantragen (sonst verfällt Jahresvisum)
  • Gebühren: 1900 Baht

Meldepflicht Muster    Formulardownload


Inhaber eines Jahresvisums, müssen sich alle 90 Tage auf der Immigration melden und ein Meldeformular ausfüllen. Eine Nichtbeachtung kann hohe Strafen nach sich ziehen. Die 90 Tage-Frist berechnet sich von der Einreise. Oft haben Ausländer vom letzten Besuch der Immigration gerechnet, und dann saftige Strafen bezahlt, weil die Frist überschritten war. Lassen Sie sich daher am Besten vom Beamten immer den nächsten Termin geben.

 

Re-Entry Permit Muster    Formulardownload
Besitzer eines Jahresvisa müssen vor einer Ausreise ein “Re-Entry Permit” beantragen. Ohne diese Beantragung verfällt das Jahresvisa.
Gebühren: 1000 Baht, Mehrfacheinreise 3800 Baht

 

Residence Permit
Voraussetzung:

Nach 3 erteilten Jahresvisa kann ein dauerhaftes Residence Permit beantragt werden. Für Geschäftsleute mit hohem Anlagevermögen gelten spezielle Bestimmungen.

 

Ausstellung:

 nur bei der Ausländer Behörde (Immigration Büro) in Bangkok.
Jährlich wird neu ein Abgabezeitpunkt für die Beantragung festgelegt.

 

Aufenthaltsdauer: dauerhaft

 

Ausreise aus Thailand:
 „Re-Entry Permit“ beantragen (sonst verfällt Dauer-Visum)


Gebühren:
1) 7600 Baht für Beantragung
2) nach positivem Bescheid: 191 400 Baht bzw. 95 700 Baht wenn mit Thai verheiratet

Auskünfte beim örtlichen Immigration Büro oder in Bangkok:
Bangkok, Soi Suan Plu, Sathorn District, Bangkok 10120, Sektion 1, Sub Division 1, Immigration Division 1, Zimmer 301, Tel. (02) 2373117 oder 2873101

 

Hinweis
Bei Einreise Stempel kontrollieren
Kontrollieren Sie unbedingt direkt bei der Passkontrolle den soeben eingefügten Stempel. Zu diesem Zeitpunkt sind Fehler noch problemlos abzuändern. Wenn zum Beispiel bei einem Non-Immigrant-Visa irrtümlich nur ein 60 Tage Stempel eingesetzt wurde, ist später mit Scherereien zu rechnen.

 

Overstay
Vermeiden Sie unbedingt die Aufenthaltsdauer Ihres Visums zu überschreiten. Ein einzelner Tag wird bei der Ausreise evtl. noch toleriert. Für jeden überschrittenen Tag wird, bei der Ausreise, eine Gebühr von 500 Baht fällig. Mitte März 2006 wurde diese Strafe von 200 auf 500 Baht erhöht. Im Reisepass wird ein Eintrag gemacht, der bei späteren Visaanträgen zu Problemen führen kann. Wenn Sie bei einer Polizeikontrolle mit abgelaufenem Visum angetroffen werden, können Sie mit Haft und Abschiebung rechnen. Längerfristige Überschreitungen führen zu hohen Geldstrafen bzw. Haftstrafen.

Umgangsformen
Bei allen Behördengängen sind korrekte Kleidung und ein freundlicher Umgangston anzuraten.

Krankheit
Wenn Sie durch Krankheit oder Unfall nicht in der Lage sind die Laufzeit Ihres Visums einzuhalten, müssen Sie ein ärztliches Attest vorweisen. Bescheinigungen von staatlichen Krankenhäusern werden von der Ausländerbehörde anerkannt. Bei Privatkliniken wird gegebenenfalls eine Bestätigung durch eine staatliche Klinik gefordert.

Online Formulare
http://www.immigration.go.th/nov2004/en/base.php?page=download
Die Immigration Police bietet viele Formulare zum Herunterladen an. Da sie im Wordformat vorliegen, können Sie am PC ausgefüllt und anschliessend ausgedruckt werden.

Links
Thai Immigration Police:
http://www.immigration.go.th (thai/englisch)